Samstag, 26. November 2011

Das OLG Stuttgart

Das OLG Stuttgart schreibt:
"Aufgabe der Ärzte ist es, dem Kind zu helfen"
Diese meinten, dass ein Umgang alle 2/3 Wochen wichtig wäre. Das OLG Stuttgart meint dann aber, im selben Beschluss ohne Anhörung:
"Das Jugendamt ... hat die besseren Möglichkeiten, die seelische Verfassung und Entwicklung des Kindes zu beobachten". Wobei das Umgangsrecht auf das Jugendamt übertragen wurde, das den vorigen Beschluss nicht umsetzte.
Man hätte das Rechtsmittel "Vollsttreckungsverfahren" anwenden müssen, und übrigens sei alles unbegründet, und da zwar etwas anderes beschlossen wurde, wie dann umgesetzt wurde, wird dieses Unrecht auch dieses mal wieder nachträglich durch Abänderung legitimiert.
Toll!