Sonntag, 10. März 2013

Der Kinderraub ist seit Jahren organisiert - vom Staat...


In einer Stadt am Neckar gab das Jugendamt die Auskunft, dass es bei getrennt oder geschiedenen nicht nur nach der wirtschaftlichen Trennung achtet, sondern auch nach der emotionalen. Das heißt, dass wenn sich getrennt lebende oder geschiedene passabel bis gut verstanden, der Unterhaltsvorschuss gestrichen wurde, damit das Amt sparen kann.

Da besonders bei Hartz IV Empfängern dieses Minus an Geld eine Kindeswohlgefährdung darstellt (da es angerechnet wird, und bei nicht-Auszahlung gehörig was fehlt), kann das Amt ohne Probleme (bei einer guten Zusammenarbeit unter den Eltern zum Wohle des Kindes) eine wirtschaftliche Notsituation herstellen, die automatisch zum Kindesraub führt.

Wenn man aber beteuert, dass keine emotionale Bindung angesagt ist, verlangen jene Beispiele. Da diese eher negativer Natur sind, wird dann das Opfer der Diffamierung in die Psychiatrie verwiesen, in der man anhand dieser Vorwürfe z.B. eine Persönlichkeitsstörung diagnostizieren kann - nur aufgrund der Vorwürfe, die nicht bewiesen werden müssen!

Es bringt absolut nichts, alles zu widerlegen, im Zweifel kann das Gericht das Widerlegen an und für sich als nicht-beretiwillige-Zusammenarbeit mit dem Jugendamt auslegen!

Sowohl Gerichte, wie auch Verfahrensbeistände spielen da mit den Jugendämtern bestens zusammen, was einem organisiertem Verbrechen gleich kommt, staatlich geduldet und was letztlich auch eine Form des Kinderhandels darstellt.

Das ist Deutschland!