Freitag, 25. Februar 2011

Die Presse als demokratieschädigendes Gift in der Hand von kriminellen Betrügern?

Für viele stellt sich diese Frage erst gar nicht (...), aber wenn im Bundestag ein gewisser Trittin meint,d ass K.T.v.G mit einem gewissen Verlag gemeinsame Sache macht und dies sich letztlich als demokratieschädigend (weil er nicht zurücktreten will) herausstellt, dann ist für einige mehr der Beweis erbracht, dass die Presse ein Mittel in der Hand derer ist, die die Demokratie und deren Beschützer schänden und foltern?!
Leider ist Heidelberg als Psychohochburg da ein nicht unwichtiger Teil im Unterdrückungsapparat, da z.B. die vielfältige Folter an der Bürgerschaft (Baumabholzungen, extreme Nachverdichtung, Sozialabbau, Despotismus, Gesetzesbruch von Behörden, u.v.m.) dort einfach nur Standart ist!
Man lebt in einer Grundgesetz befreiten Zone, wo nach und nach der Widerstand an diesen Höllenzuständen gebrochen wird, und die Opfer deportiert, gesellschaftlich zwangskastriert und sellisch versucht werden, was ungesetzlich ist:

"Scheinurteile und Scheinverfahren verstoßen als wesentlicher Bestandteil eines „unfairen Verfahrens“ gegen Artikel 3, Artikel 6 und Artikel 14 der Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) bzw. Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten und gegen weiteres Völkerrecht ( vgl. a. Ipsen Staatsrecht II, RN 61+65, Model/Creifelds 2000,332 ff., UNO Resulotion 217 A (III), Charta von Paris; siehe a. massive Verletzung von Palandt zu § 839 BGB.)
Scheinurteile und Scheinverfahren stellen grundsätzlich schwere Verstösse gegen die §§ 6 (1) Ziffer 2 und 3 sowie § 7 des Völkerstrafgesetzbuches (VStGB) dar, da diese Art der schweren Psychiatrisierung der Justizopfer – also Opfer durch staatliche Gewalt auf Gerichts- und auf Vollzugsebene – , als Foltermaßnahme im Sinne des Artikel 2 des Übereinkommens gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe vom 10. Dezember 1984 (Antifolterkonvention) zu bewerten ist, wobei das VStGB aber für den Einzelnen aber nur greift, wenn er Mitglied in einer im VStGB genannten Gruppe ist – z.B. die NGO und Streitgenossenschaft „Ringvorsorge“."

Sowas interessiert aber in der Eliteunistadt niemanden, und außen herum sieht es wie beschrieben auch nicht besser aus...